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BMBF Förderausschreibung: “Anwendungsorientierte Quanteninformatik"

Die Fördermaßnahme „Anwendungsorientierte Quanteninformatik“ verfolgt das Ziel, den Nachweis praktischer Anwendervorteile durch die Nutzung eines Quantencomputers zu erbringen oder zumindest die Grundlagen hierfür zu erschließen und die benötigten Ressourcen abzuschätzen. Dabei sollen neue Akteure für die Anwendung des Quantencomputing gewonnen werden und etablierte Institutionen ihre Aktivitäten fortführen und ausbauen. In diesem Rahmen sollen Anwender aus Industrie und Grundlagenforschung in die Lage versetzt werden, die Potenziale des Quantencomputers für den Einsatz im jeweilig betrachteten Themenfeld zu beurteilen.


Gegenstand der Förderung

Mit dieser Maßnahme werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsverbundprojekte mit dem Ziel gefördert, für definierte Anwendungsgebiete in Wirtschaft oder Wissenschaft („Domänen“) einen nützlichen Quantenvorteil zu erzielen oder mindestens perspektivisch die Grundlagen für das entsprechende Ziel zu erarbeiten und die benötigten Hardwareressourcen abzuschätzen. Mögliche Forschungsthemen sind unter anderem:

  • analoge oder digitale Algorithmen für Quantensimulation,
  • quantenmaschinelles Lernen,
  • Quantenalgorithmen für ein spezifisches operationalisiertes (Optimierungs-)Problem insbesondere auch für nicht-gatterbasiertes Quantencomputing (zum Beispiel Gaussian Boson Sampling oder Quantum Annealing),
  • hybride Algorithmen für das Co-Processing in High Performance Computing-Umgebungen und
  • quanteninspirierte Algorithmen auf klassischer Hardware.


Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.


Verfahren und Deadlines

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das Internetportal foerderportal.bund.de/easyonline/ vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Der Stichtag für die Einreichung von Projektskizzen ist jeweils der 31. Januar eines Jahres. Der erste Stichtag ist am 31. Januar 2024.

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