Smart Grids und Speicher Baden-Württemberg
Was wird gefördert?
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien und beispielhafte Projekte, mit denen innovative Technologien, Verfahren und Prozesse insbesondere auf Ebene der lokalen und regionalen Verteilnetze zum Einsatz gebracht werden und die einen wesentlichen Beitrag leisten, eine Energieversorgung mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien sicher, zuverlässig und wirtschaftlich zu gestalten.
Ein wesentliches Ziel des Programms ist es, einen Anreiz zur Anwendung entsprechender Lösungen in der Fläche zu schaffen. Daher sollen bevorzugt Studien oder Modellprojekte gefördert werden, die inhaltlich und methodisch leicht auf ähnliche Situationen adaptiert werden können.
Wer wird gefördert?
- Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Gemeindeverbände und Zweckverbände, sonstige Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften,
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen,
- Unternehmen sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
Informationen zur Bewerbung
Dem Förderverfahren geht ein Teilnahmewettbewerb mit Auswahlverfahren voraus. Stichtage für die Einreichung von Anträgen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres bis zum Ende des Förderprogramms im Jahr 2019. Die Anträge sind vor Beginn des Verfahrens mit den zur Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen zweifach in schriftlicher Form und zusätzlich per E-Mail als PDF-Dateien oder Office-Dokumente beim Projektträger (siehe Ansprechpartner unten) einzureichen. Formblätter können auf der Internetseite des Projektträgers abgerufen werden.
Ansprechpartner und Antragstellung
Roland Heintz | KIT - Projektträger Karlsruhe | Tel: +49 721 608205136 | E-Mail: roland.heintz@kit.edu
Quelle: e-mobil BW