UM: Förderung von ressourcen- und klimaschonendem Beton im Hochbau
Durch die Rückführung der Abfallmassen in den Hochbau werden Stoffströme geschlossen und die Voraussetzungen für eine langfristig konsistente Kreislaufwirtschaft geschaffen. Darüber hinaus hat R-Beton ein beträchtliches Potenzial für den Klimaschutz und kann mit CCS-Verfahren (CCS steht für Carbon Capture and Storage - Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid) als CO2-Senke genutzt werden. Dazu wird die aufbereitete Gesteinskörnung mit CO2 beaufschlagt und das CO2 durch Karbonatisierung gespeichert.
Der Einsatz von R-Beton ist normativ geregelt und marktreif erprobt. In Zukunft werden noch weitere Anwendungsmöglichkeiten hinzukommen und auch der Einsatz feiner rezyklierter Gesteinskörnung, sogenannter Brechsand, wird voraussichtlich ab Ende 2023 möglich sein.
Ziel des Förderprogramms
Ziel ist es, ressourcenschonenden Beton in Zukunft nicht nur in einigen Ballungsräumen beim Neubau oder bei der Sanierung von Gebäuden zu nutzen, sondern überall im Land zu einem gängigen ressourcen- und klimaschonenden Baustoff zu machen. Dazu soll die Verfügbarkeit von R-Beton und sein wirtschaftlicher Einsatz verbessert werden. Insgesamt stehen für das Förderprogramm drei Millionen Euro bereit. Das Programm läuft bis Ende 2024.
Wer wird gefördert?
Das Land bezuschusst Unternehmen mit einem Transportbetonwerk in Baden-Württemberg, in dem bereits R-Beton hergestellt wird oder in Zukunft hergestellt werden soll. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe und ist deshalb ausschließlich an Unternehmen gerichtet, welche die entsprechenden De-minimis-Schwellwerte noch nicht ausgeschöpft haben.
Was wird gefördert?
Die Beschaffung von rezyklierter Gesteinskörnung (mit oder ohne CO2 beaufschlagt), die zur Herstellung von R-Beton verwendet wird. Darüber hinaus ist auch die Beschaffung von Gesteinskörnung, die über eine Nassklassierung gewonnen wurde, förderfähig. Zudem wird die Erstprüfung unterstützt, die Unternehmen bei einer erstmaligen Herstellung von R-Beton vornehmen müssen. Die Zuwendung beträgt mindestens 20.000 EUR und maximal 100.000 EUR pro Unternehmen.
Weitere Details können der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von ressourcen- und klimaschonendem Beton im Hochbau (VwV R-Beton) des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft entnommen werden.
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Von einer Förderung profitieren können Transportbetonwerke, die bei der Herstellung von R-Beton mehr als 25 Prozent rezyklierte Gesteinskörnung (bezogen auf das Volumen der Gesamtkörnung) einsetzen. Die Förderung kann nur für geplante und noch nicht durchgeführte Beschaffungen beantragt und bewilligt werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg