Aktuelles Thema

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Bundeswettbewerb „Zukunft Region“

Förderaufruf: Stärkung der Wertschöpfung vor Ort

Der zweite Förderaufruf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz im Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ startet. Unter dem Motto „Stärkung der Wertschöpfung vor Ort“ werden Regionen darin unterstützt, über eine stärkere Vernetzung vor Ort die eigenen wirtschaftlichen Potenziale besser zu nutzen und sich strategisch neu aufzustellen.

Naturlandschaft mit unwirklicher, auf dem kopf stehender stadtlandschaft

Hintergrund

Die Richtlinie „Zukunft Region“ hat die Stärkung der Wirtschaftskraft insbesondere strukturschwacher Regionen zum Ziel. Strukturschwache Regionen werden darin unterstützt, über eine stärkere, themenfokussierte Vernetzung vor Ort die eigenen Potenziale stärker zu nutzen und sich strategisch neu aufzustellen.

Ein begrenzter Anteil der Fördermittel steht auch für Vorhaben in nicht strukturschwachen Regionen zur Verfügung, um beispielsweise Ansätze für eine präventive regionale Strukturentwicklung und Transformationsprozesse zu verfolgen.

Antragsberechtigt sind Kommunen. Details zur Richtlinie finden sich unter www.bmwk.de/zukunft-region.


Thema des zweiten Förderaufrufes: Stärkung der Wertschöpfung vor Ort

Mit dem zweiten Förderaufruf werden Verbünde unterstützt, die mit ihren Vorhaben:

  • zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und regionalen Wertschöpfung und/oder
  • zur Erhöhung der Innovationsdynamik und/oder
  • zum Beschäftigungswachstum, Fachkräftegewinnung und zur Fachkräftequalifizierung und/oder
  • zur Gründung und Ansiedlung von Unternehmen und/oder
  • zur Nutzung von Wertschöpfungspotenzialen im Zusammenhang mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien beitragen.


Verfahren und Ablauf des zweiten Förderaufrufes

Antragsskizzen sind ausschließlich elektronisch über die vom Projektträger bereitgestellte Plattform positron:s zu stellen. Der Link zur Plattform wird innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieses Wettbewerbsaufrufes auf der Webseite www.bmwk.de/zukunft-region bekanntgegeben.

Die Frist für die Einreichung von Antragsskizzen endet am 24. Mai 2024 um 15:00 Uhr. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Antragsskizzen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Einreicher besonders erfolgversprechender Antragsskizzen werden zur Vollantragstellung aufgefordert. Die Entscheidung zur Zulassung zur Vollantragstellung erfolgt auf Empfehlung einer Jury durch das BMWK in einem Zeitraum von etwa sechs Wochen nach Ende der Ausschlussfrist. Entsprechende Vollanträge müssen innerhalb von vier Wochen eingereicht werden. Dabei ist das elektronische Formularsystem easyOnline des Bundes zu nutzen.

Die Bewilligung von Zuwendungen wird auf Grundlage einer aktualisierten Förderrichtlinie erfolgen, die Änderungen an den maßgeblichen beihilferechtlichen Grundlagen Rechnung tragen wird. Dies betrifft insbesondere die Änderung der Allgemeinen Freistellungsverordnung durch VO (EU) 2023/1315 sowie die neu erlassenen Verordnungen zu De-minimis-Beihilfen (VO (EU) 2023/2832) und zu Deminimis-Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (VO (EU) 2023/2831)).


Quelle: BMWK

Ansprechpartner/-in
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger
Telefon
+ 49 30 310078-5511
E-Mail
zukunft-region(at)vdivde-it(dot)de