Aktuelles Thema

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Wirtschaftsministerium schreibt Innovationspreis des Landes aus

„In diesen herausfordernden Zeiten ist es für unsere Unternehmen wichtiger denn je, innovative Ideen voranzutreiben, umzusetzen und auf den Markt zu bringen. Gerade unsere zahlreichen kleinen und mittleren Unternehmen im Land haben großes Innovationspotential und tragen mit ihrer Kreativität und ihrem Mut zu Veränderungen maßgeblich zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg bei. Diesen hervorragenden Beispielen für Innovationen wollen wir auch in diesem Jahr wieder eine Bühne geben“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 1. Februar 2021 anlässlich des Starts der diesjährigen Ausschreibung.

 Logo des Innovationspreises 2021

Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg (Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) werden unkonventionelle, technologieoffene Ideen und deren Umsetzung für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Unternehmen geehrt. Baden-Württemberg steht bei den Investitionen für Forschung und Entwicklung (FuE) mit 27,9 Millarden Euro deutschlandweit an der Spitze. Knapp 84 Prozent davon wird allein durch die Wirtschaft des Landes erbracht. Die Unternehmen des Landes stemmen gut ein Drittel der bundesweiten FuE-Ausgaben der Wirtschaft.

Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr bereits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer langen Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926 -1984) gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und mittlere Unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet.

Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.

Weitere Informationen

Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2021 über das Online-Bewerbungsportal eingereicht werden. An dem Wettbewerb können teilnehmen:

  • Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,
  • mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
  • mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fortschritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhaltigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am 16. November 2021 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung verliehen.

Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Ausschreibungsunterlagen mit den Kriterien sowie den Link zur Online-Bewerbung gibt es im Internet hier oder bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern und dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Einen Rückblick auf die Online-Preisverleihung 2020 und die Preisträgerinnen und -träger der Vorjahre sowie weitere Informationen finden Sie unter: www.innovationspreis-bw.de

Quelle: Wirtschaftsministerium

Ansprechpartner/-in
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