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Landesweites Solarpark-Potenzial auf einen Blick

In Baden-Württemberg dürfen Solarparks seit vergangenem Jahr auch auf Äckern und Grünlandflächen errichtet werden. Die Installation der großen Photovoltaikanlagen ist auf landwirtschaftlich benachteiligte Flächen begrenzt. Wo diese Gebiete im Südwesten genau liegen, zeigt seit Anfang August 2018 eine Übersichtskarte der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg). Die Potenzialkarte ist gegliedert in die 3.380 Gemarkungen der insgesamt 1.101 Städte und Gemeinden im Land und weist auf, welche Flächen geeignet oder bedingt geeignet sind. Auch Konversionsflächen und Flächen entlang von Schienenstrecken und Autobahnen sind in der Karte neu markiert. Auf den in der Karte farblich dargestellten Flächen dürfen Freiflächenanlagen grundsätzlich errichtet werden. Eine Planung vor Ort ersetzt der Energieatlas jedoch nicht. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin.

Solarpark bei Singen am Hohentwiel; Quelle: Solar Cluster BW
Solarpark bei Singen am Hohentwiel; Quelle: Solar Cluster BW

Die neue Karte der LUBW: https://www.energieatlas-bw.de/sonne/freiflachen.

„Mit der neuen Karte ist die Planung von Solarparks jetzt etwas einfacher“, freut sich Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg. „Planer, Grundstückseigentümer, Gemeinderäte und Genehmigungsbehörden sehen nun auf einen Blick, wo Solarparks grundsätzlich möglich sind. Wir hoffen daher, dass es bald mehr Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Land geben wird.“ In dem Branchenverband haben sich Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen, um den Ausbau der Solarstromerzeugung im Südwesten voranzutreiben.

Verordnung des Landes erhöhte Freiflächenpotenzial

Zwischen Mannheim und Friedrichshafen dürfen große Solaranlagen auch auf Äckern und Grünlandflächen errichtet werden. Das erlaubt die Freiflächenöffnungsverordnung des Landes seit vergangenem Jahr. Zuvor war der Bau von Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen beschränkt. Damit der Zubau künftig nicht mit der Landwirtschaft in Konflikt kommt, ist er auf landwirtschaftlich schlecht nutzbare Flächen begrenzt. Waldflächen oder Siedlungsgebiete sind für Solarparks tabu, ebenso nicht benachteiligte Landwirtschaftsflächen.

Die Verordnung gab insgesamt landesweit 660.000 Hektar zusätzlich frei. Der Zubau ist auf 100 Megawatt pro Jahr beschränkt. Rund 150 Hektar sind dafür nötig, was rund 0,01 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche in Baden-Württemberg entspricht. Eine Flächenkonkurrenz zwischen Lebensmittelerzeugung und Energiegewinnung ist somit nicht gegeben.

Grün und Gelb signalisieren prinzipielles Okay

Die Freiflächenöffnungsverordnung gilt nur für Solaranlagen, die eine installierte Leistung von 750 Kilowatt bis 10 Megawatt haben. Um eine Förderung zu erhalten, müssen sie an einer bundesweiten Ausschreibung teilnehmen. Die neue Potenzialkarte der LUBW zeigt nun die Flächen, auf denen die Photovoltaikfreiflächenanlagen prinzipiell möglich sind. Die Farbe Grün veranschaulicht, welche Flächen geeignet sind, die Farbe Gelb die bedingt geeigneten Flächen. Darüber hinaus sind zu jeder Fläche weitere Informationen wie der Flächentyp, die Flächengröße und die Hangneigung abrufbar. Die Potenzialflächen können auch in Tabellenform ausgewertet und bei Bedarf heruntergeladen werden.

Quelle: Solar Cluster BW